Katzenkrankenversicherung 1-facher Satz

Versicherungssummen
  • 100%ige Kostenübernahme für ambulante Kosten bis zum 1-fachen der Gebührenordnung!
  • 100%ige Kostenübernahme für alle Operationen ohne Höchstgrenzen nach dem 1-fachen Satz der Gebührenordnung!
Selbstbeteiligung keine Selbstbeteiligung!
Inklusive
  • 100%ige Kostenübernahme von ambulanten Kosten bis zum 1-fachen Satz der Gebührenordnung– sowohl (Fassung vom 8. Juli 2008) bei Krankheit als auch Unfall inklusive (Bei Katzen, die bei Versicherungsbeginn 5 Jahre oder älter sind, beträgt der Erstattungssatz 80 %.):
    • „normale“ Besuche beim Tierarzt
    • Unterbringungsaufwendungen bei Klinikaufenthalten
    • Medikamente
    • Laborkosten
    • Röntgenkosten
  • 100%ige Kostenübernahme von Impfkosten und Wurmkuren sowie Parasitenmitteln bis € 40,00 pro Jahr!
  • 100%ige Kostenübernahme bei Operationen bis zum 1-fachen oder wahlweise 2-fachen Satz der Gebührenordnung!
  • 100%ige Kostenübernahme bei Einschläferung aufgrund unheilbaren Krankheiten oder Unfällen!
  • Freie Tierarztwahl!
  • Versicherungsschutz besteht im gesamten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland!
  • Während eines vorübergehenden Aufenthaltes in Europa im geographischen Sinne bis zu 6 Monaten besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz!
  • Nur 30 Tage Wartezeit!
  • Für die Erstattung der Impfkosten und Parasitenmitteln gilt keine Wartezeit, d.h. diese werden ab Vertragsbeginn sofort erstattet!
Kosten

€ 16,23 pro Monat je Katze

Bitte beachten Sie den Rabatt ab 2 Katzen - Sie erhalten 10% Rabatt auf den Gesamtbetrag aller Katzen!

 

darum
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  • Kein Risiko — Sie können innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurücktreten!
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